Informationen für unsere Kunden zum Klimaschutz programm

Ob Abwrackprämie, CO2-Steuer oder Klimaschutzprogramm – in jüngster Zeit jagt eine Schlagzeile die nächste. Kunden die heute noch mit Öl heizen bzw. weiterhin mit Öl heizen wollen, fühlen sich da schnell verunsichert.

Die am 20. September vom Klimakabinett beschlossenen Maßnahmen sind Eckpunkte, die noch politischen Prozessen im Bundestag unterliegen oder gar die Zustimmung im Bundesrat benötigen. Im Laufe der Gesetzgebungsverfahren sind demnach Änderungen der Inhalte möglich.

Werden Öl-/Gas-Brennwertkessel im neuen Klimaschutzplan höher gefördert als in den aktuellen Förderprogrammen?

Viele Endkunden gehen von einer deutlichen Erhöhung der Zuschüsse nach dem 1.1.2020 aus. In einigen Debatten spricht man von Zuschüssen die bei 40 Prozent liegen könnten. Aktuell sieht der Entwurf vor, dass es für einen Austausch einer alten Heizung gegen eine neue Öl-/Gas-Brennwertheizung ab 2020 keine Zuschüsse mehr geben wird.

Nur wenn man konventionelle Wärmeerzeuger gegen regenerative Technik oder eine Kombination von beiden ersetzt, dann erhält man auch künftig Fördergelder. Dieser Umstieg ist allerdings mit deutlich höheren Investitionen verbunden. Eine geplante Modernisierung zu verschieben, ist deshalb nicht ratsam.

Was bedeutet das Klimaschutzprogramm für Ölheizungen?

Bis Ende 2025 können Hauseigentümer wie bisher bei der Heizungsmodernisierung ein Öl-Brennwertgerät einbauen. Ab 2026 sollen Öelheizungen nur noch im Rahmen von sogenannten Hybridlösungen (z. B. in Kombination eines Brennwertgerätes mit einer Solaranlage) zum Einsatz kommen. Dies bedeutet aber auch, dass es aktuell kein Verbot für Öl-Heizungen gibt.

Haben Sie aktuell eine Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik geplant, sollten Sie diese unbedingt weiterhin umsetzen. Mit der Modernisierung der Heizungsanlage können Sie sofort bis zu 20 Prozent CO2 sparen.

Ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz

Der Einbau eines Öl-Brennwertgeräts wird noch bis zum Ende des Jahres 2019 staatlich gefördert. Über die KfW-Bank sind Investitionskostenzuschüsse von bis zu 15 Prozent möglich. Bis 30.11.2019 können Sie sich noch die maximale staatliche Förderung sichern. Ab 2020 fällt die Unterstützung reiner Brennwertanlagen voraussichtlich weg.

Wichtig: Die Fördergelder müssen beantragt werden, bevor die Heizungsmodernisierung startet.